WFLV Passwesen
Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.
Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.
Über die Spielberechtigungen ihrer Spieler können Sie sich online informieren:
[Hier] können Sie sich mit Ihrer Vereins-dfbnet-Kennung einloggen, um den aktuellen Stand eines Spielers/einer Spielerin zu verfolgen.
Vereinswechselentschädigung:
Bei Nichtzustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel kommen die in §16 DFB-Spielordnung festgelegten Höchstbeträge für zum tragen.
Ansprechpartner:
Telefon: 02208 72442
E-Mail: ernst.grundmann(at)unitybox.de