WFLV Passwesen

Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.

Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.

 

Über die Spielberechtigungen ihrer Spieler können Sie sich online informieren:

[Hier] können Sie sich mit Ihrer Vereins-dfbnet-Kennung einloggen, um den aktuellen Stand eines Spielers/einer Spielerin zu verfolgen.

 

Vereinswechselentschädigung:

Bei Nichtzustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel kommen die in §16 DFB-Spielordnung festgelegten Höchstbeträge für zum tragen.

 

 

Ansprechpartner:

Telefon: 02208 72442

E-Mail: ernst.grundmann(at)unitybox.de


Nach oben scrollen