1. Fehlverhalten von Auswechselspielern und Trainern und Vorteil
Merke: Der Eingriff von Teamoffiziellen, Auswechselspieler, ausgewechselten Spielern und Spieler, die des Feldes verwiesen wurden ins Spiel kann jetzt mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß geahndet werden. Diese Art der Sanktion war bislang nur für Vergehen von Spielern gegenüber Gegenspielern vorgesehen. Die Anwendung der Vorteilbestimmung ist auch in diesen Fällen möglich, wenn die angreifende Mannschaft ein Tor erzielen kann und der „Eingreifende“ nicht einen Verteidiger am Spielen des Balles hindert. Ein Eingreifen im Sinne dieser Vorschrift setzt aber in jedem Fall ein Betreten des Spielfeldes voraus.
2. Mindestanzahl von Spielern
Merke: Sinkt die Spielerzahl bei 11er-Mannschaften dauerhaft auf weniger als 7 Spieler, ist das Spiel durch den Schiedsrichter unabhängig vom Spielstand abzubrechen.
Die Spielwertung erfolgt dann durch das Sportgericht.
3. Verlust von Schuhen und Schienbeinschonern
Merke: Ein Spieler kann nun auch ohne Schuhe oder mit nur einem Schuh versehen ein Tor erzielen, wenn er diesen/diese versehentlich verloren hat und bis zur Torerzielung keine Spielunterbrechung vorlag.
4. Verlassen des Spielfeldes nach Behandlung
Merke: Ein verletzter Spieler muss nach einer kurzen Behandlung das Spielfeld nicht mehr verlassen, wenn der Gegenspieler für das betreffende Foulspiel verwarnt oder des Feldes verwiesen wird.
5. Strafgewalt des Schiedsrichters und Entscheidungsrücknahme
Merke: Die Befugnis des Schiedsrichters, Spieler von einer Teilnahme am Spiel auszuschließen beginnt jetzt bereits mit dem Betreten des Spielfeldes zur Platzkontrolle. Der Schiedsrichter kann getroffene Entscheidungen nach dem Halbzeit- oder Schlusspfiff noch zurück nehmen, wenn er das Spielfeld noch nicht verlassen hat.
6. Spielfortsetzung Anstoß
Merke: Der Ball muss sich beim Anstoß nicht mehr vorwärts bewegen. Nach wie vor darf jedoch aus dem Anstoß ein Tor direkt erzielt werden, so dass sich das Spielen nach vorne weiterhin anbietet.
7. Spielfortsetzung Schiedsrichterball
Merke: Aus einem Schiedsrichterball kann nicht direkt ein Tor erzielt werden. Der Ball muss zuvor von mindestens zwei Spielern berührt worden sein.
8. Verteidigender Spieler außerhalb des Spielfelds
Merke: Ein Verteidiger, der außerhalb des Spielfeldes gerät (ob absichtlich oder nicht), zählt in Bezug auf die Beurteilung der Abseitsstellung solange als auf der Tor oder Seitenlinie stehend, bis das Spiel unterbrochen wurde oder die verteidigende Mannschaft den Ball in Richtung Mittellinie gespielt und der Ball dabei zumindest den Strafraum verlassen hat.
9. Ort der Spielfortsetzung bei Abseits
Merke: Den indirekten Freistoß wegen einer Abseitsposition gibt es neu immer am Ort des aktiven Eingreifens ins Spielgeschehen und nicht mehr dort, wo sich der angreifende Spieler ursprünglich bei Ballabgabe in Abseitsstellung befunden hat. Auch der (verteidigende) Torwart hebt mit seinen Armen oder Händen nicht mehr die Abseitsstellung eines Stürmers auf.
10. Mehrfachbestrafung bei der Torchancenverhinderung
Merke: Für eine „Notbremse“ gibt es weiterhin „Rot“, außer, es handelt sich um ein Foulspiel innerhalb des Strafraums im Kampf um den Ball, wobei versucht wird, den Ball zu spielen.
11. Vergehen außerhalb des Platzes
Merke: Gerät man im Zuge des Spielgeschehens (Zweikampf oder Umlaufen des Gegners) außerhalb des Spielfeldes und begeht dort ein Vergehen, dann wird man jetzt wegen dieses Vergehens mit einem direkten oder indirekten Freistoß auf der Seiten- oder Torlinie bestraft. Man wird so behandelt, als hätte man das Vergehen auf der Seiten- bzw. Torlinie begangen. Ein dabei zu verhängender direkter Freistoß im gegnerischen Strafraum wird dabei – wie üblich – in einen Strafstoß umgewandelt.
12. Vergehen gegen Mitspieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler, Teamoffizielle und Spieloffizielle
Merke: Ein direkter Freistoß oder Strafstoß kann nun auch bei Vergehen eines Spielers gegenüber Mitspielern, Auswechselspielern, ausgewechselten Spielern, Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen verwirkt werden. Also Vorsicht, wenn der Torwart sich bei seinen Verteidigern über allzu lasches Abwehrverhalten beschwert und dabei Hand anlegt!
13. Fehlverhalten beim Strafstoß
Merke: Zu frühes Lösen des Torwarts von der Torlinie, Antäuschen eines Schusses nach vollendetem Anlauf (Standbein befindet sich zur Ausführung des Schusses in der Nähe des Balles, Schussbein deutetet den Schuss an) und der unangekündigte Wechsel des Schützen beim Strafstoß werden jetzt mit Gelb geahndet. Außerdem werden das Täuschen und der Wechsel des Schützen bei der Ausführung unabhängig von der Wirkung (Tor oder kein Tor) mit indirektem Freistoß geahndet.
[DOWNLOAD/ANSICHT der Regeländerungen]
