Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) startet gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis (KPB) ein zukunftsweisendes Pilotprojekt zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Vereinsfußball. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des FVM, die im Zuständigkeitsbereich der KPB Rhein-Sieg-Kreis liegen, zu stärken. Der FVM und die KPB Rhein-Sieg-Kreis möchten die Fußballvereine zudem dafür sensibilisieren, das Thema Kinder- und Jugendschutz als Qualitätsmerkmal der Vereinsarbeit zu etablieren.
Kern des Pilotprojekts ist ein polizeiliches Auskunftsersuchen. Personen, die in Vereinen im Kinder- und Jugendbereich tätig werden möchten, können bei der KPB Rhein-Sieg-Kreis selbst ein Auskunftsersuchen stellen. Die KPB Rhein-Sieg-Kreis übermittelt der auskunftsersuchenden Person im Normalfall innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort über die bei der Polizei zu ihrer Person gespeicherten Informationen. Anschließend legt die auskunftsersuchende Person der zuständigen Person des Vereins den erhaltenen Bescheid mit den Antworten vor. Daraufhin kann der Verein prüfen, ob Informationen über die Person vorliegen, die gegen eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich sprechen. Mit dieser präventiven Maßnahme leisten der FVM und die KPB Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam einen weiteren wichtigen Beitrag zum Schutz junger Menschen und zur Sensibilisierung für verantwortungsvolles ehrenamtliches Handeln in der Vereinsarbeit.
FVM-Präsident Christos Katzidis erklärt: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf größtmöglichen Schutz. Wir wollen gar nicht erst, dass es zu Missbrauchsfällen kommt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat deshalb im Fußball-Verband Mittelrhein einen hohen Stellenwert. Mit dem gemeinsamen Pilotprojekt setzen wir zusammen mit der KPB Rhein-Sieg-Kreis ein klares Zeichen für Verantwortung und Prävention im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Gesellschaftliche Verantwortung ist eines von fünf Haupthandlungsfelder im FVM und demzufolge keine zusätzliche Aufgabe für uns, sondern fester Bestandteil unserer strategischen Verbandsarbeit. Jeder, der im Fußball in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden möchte, sollte im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein polizeiliches Auskunftsersuchen vorlegen. Wer dies verweigert, sollte auch im Kinder- und Jugendbereich nicht tätig werden.”
Landrat und Behördenleiter der Kreispolizeibehörde Sebastian Schuster: „Auch die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreis erkennt die besondere Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes. Sie ist eine wesentliche gesellschaftliche wie polizeiliche Aufgabe. Durch die nun geschlossene Kooperationsvereinbarung mit dem Fußball-Verband Mittelrhein werden bestehende Maßnahmen sinnvoll ergänzt. Dabei wird durch Vertrauen und Transparenz ein sicheres Umfeld geschaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche persönlich weiterentwickeln können.“
Überprüfung von Betreuungspersonen im Kinder- und Jugendbereich
Im Rahmen des Pilotprojekts wird bei der KPB Rhein-Sieg-Kreis ein Auskunftsersuchen beantragt. Dieses ergänzt die Angaben eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Teilnahme am Pilotprojekt ist sowohl für alle interessierten Vereine als auch für sämtliche Personen mit einer betreuenden Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich freiwillig und kostenfrei.
Teilnehmen können alle Mitgliedsvereine des FVM, die im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis ansässig sind. Das Angebot richtet sich an Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder künftig tätig werden möchten. Die Teilnahme erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem betreffenden Verein. Beabsichtigt eine Person die Übernahme einer betreuenden Aufgabe, erhält sie künftig durch die oder den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten oder die zuständige Person des Vereins eine ausführliche Information über das Pilotprojekt. Danach beantragt die Person ein Auskunftsersuchen bei der KPB Rhein-Sieg-Kreis. Nach erteilter Zustimmung stellt die Kreispolizeibehörde eine Auskunft mit den für den Kinder- und Jugendschutz relevanten gespeicherten Informationen zur Verfügung. Die auskunftsersuchende Person legt dann den Bescheid mit dem Ergebnis des Auskunftsersuchens und ihre schriftliche Einverständniserklärung dem Kinder- und Jugendschutzbeauftragten oder der zuständigen Person des Vereins zur Einsicht vor. Die Entscheidung über den Einsatz der Bewerberin oder des Bewerbers liegt ausschließlich und eigenverantwortlich beim jeweiligen Verein. Eine inhaltliche Bewertung der Auskunft erfolgt weder durch die Polizei noch durch den FVM.
Sabine Schellenbach, Kinder und Jugendschutz-Beauftragte des Siegburger TV erklärt: „Dem Siegburger Turnverein liegt das Wohl der Kinder und Jugendlichen sehr am Herzen. Der Schutz im Verein hat höchste Priorität und das Pilotprojekt sehen wir als Chance potentiellen Täter*innen den Zugang zu unserem Verein zu erschweren. Damit wollen wir unser Schutzkonzept erweitern.”
Der FVM bekennt sich aus Überzeugung zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Seit dem 10. März 2025 ist der FVM Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW). Er setzt sich aktiv auf vielfältige Weise für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie für seine Vereine im Verbandsgebiet ein. Vereine, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich per E-Mail an pilotprojekt.kinderschutz(at)fvm.de wenden. Auf diesem Weg erhalten sie alle erforderlichen Unterlagen und weiterführenden Informationen zur Beteiligung an dem Pilotprojekt.
